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BAFIN WIB Aimondo AG_TTIP Ltd

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Brandbrief Investoren an StA DUS

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Risikohinweis für alle „Family & Friends“ Aimondo Aktien- und Partizipationsscheininhaber

Wer entscheidet, geht immer ein Risiko ein. Handeln kann unerwünschte zukünftige Folgen nach sich ziehen.

Unterlassen hingegen kann den Verzicht auf mögliche Vorteile bedeuten.

Chancen wahrzunehmen entspricht dem Erreichen eines erwünschten Zustands, der in der Zukunft erreicht werden soll.

Diese drei Zustände beziehen sich regelmäßig auf etwas Zukünftiges. Etwas Zukünftiges mit Sicherheit vorherzusagen ist uns Menschen nicht gegeben.

Einflussfaktoren können gewichtet werden um ein gewisses Maß an Entscheidungssicherheit zu erhalten. Dabei gibt es bekanntes Bekanntes; es gibt Fakten, von denen wir wissen, dass wir sie wissen. Wir wissen auch, dass es bekannte Unbekannte gibt: Das heißt, wir wissen, es gibt Dinge, die wir nicht wissen.

Aber es gibt auch unbekannte Unbekannte – Dinge also, von denen wir nicht wissen, dass wir sie nicht wissen.

Risiken, Unterlassenes und Chancen bestimmen unser Leben – so auch unser geschäftliches Handeln. Aimondo betritt mit der Einführung Künstlicher Intelligenz und Machine Learning Techniken in entscheidungskritischen Bereichen des eCommerce neue Ebenen. Das eCommerce exponentiell wächst, kann man als sicher annehmen – ebenso wie die Tatsache dass das Internet der Boden ist, in dem eCommerce gedeiht. Auch wissen wir, dass in Absatz von Gütern und im Handel der ideale Preis, also der Preis eines Gutes oder einer Dienstleistung „im Zusammenhang“ ein entscheidendes Kriterium für den Erfolg ist. Aimondo hat eine führende Technik, den bestehenden Markt tagesaktuell zu untersuchen. Die intelligenten Systeme ermöglichen eine signifikant höhere Informationsdichte und -präzision in der Informationsbeschaffung. Aus dieser Datenfülle werden handhabbare Daten erzeugt, die zur Bestimmung dieses „idealen Preises“ dienen. Flexibel justierbare Algorithmen erzeugen aus dieser Gemengelage die Preispositionen, die Aimondo-Kunden anstreben um hohe Umsätze, Abverkäufe und bestmögliche Margen zu verwirklichen.

Durch eine führende Position als Zulieferer für Preis-Intelligenz für den B2C-Online-Handel wird ein Potential adressiert, das im neunstelligen Euro oder Dollarbereich liegt und durch die Struktur als SaaS Dienst auf Cloud-Infrastruktur nach Überschreiten der Break-Even Grenze enorme Margen bereithält. Die Zusatzkosten des Wachstums liegen dann überwiegend im Cost-of-Sale abhängigen Kalkulationsraum.

Das ist die Kernaussage, die die Chancen Aimondos darstellt.

Die Risiken, die zur Unterlassung der Chancenausschöpfung führen können, sind in Umwelteinflüssen, technischer und personeller Art, wirtschaftlicher Entwicklung, juristischen oder politischen Einschränkungen, dem Wettbewerb, abwicklungstechnischer oder terminlicher Probleme zu finden.  Sie sind aus heutiger Sicht „zukünftig“ und damit prinzipiell unbekannt.

Auf wichtige Risiken soll im Folgenden hingewiesen werden

1. Einleitung zu den Risikohinweisen

Eine Kapitalanlage ist die Verwendung finanzieller Mittel, um das Vermögen durch Erträge zu vermehren. Im vorliegenden Fall geht es um die Kapitalanlage in ein Unternehmen in Form von Aktien und/oder Partizipationscheinen durch die Investition in diese Wertpapiere.

Risiken sind Bestandteil jeder Kapitalanlage. Vor dem Eingehen einer Kapitalanlage ist es elementar, ein grundlegendes Verständnis für die Risiken von Anlagen, Anlageprodukten und Finanzdienstleistungen zu entwickeln. Die Ausführungen in diesem Dokument sollen dem Kunden ein solches Verständnis vermitteln.

1.1. Zielsetzung

Das Ziel der Kapitalanlage ist der Erhalt oder die Steigerung des Vermögens. Der wesentliche Unterschied zwischen Anlagen in Kapitalmärkten und klassischen Sparformen wie Sparbüchern, Tagesgeld- oder Festgeldkonten ist das gezielte Eingehen von Risiken, um Renditechancen wahrzunehmen. Bei klassischen Sparformen ist hingegen der einbezahlte Betrag (Nominal) garantiert, die Rendite aber auf den vereinbarten Zins begrenzt.

Das klassische Sparen zählt zu den beliebtesten Formen der Kapitalanlage. Hierbei wird das Vermögen hauptsächlich nominal aufgebaut, d.h. durch regelmäßige Einzahlungen und Zinserträge. Der angesparte Betrag ist keinen Schwankungen unterworfen. Diese vermeintliche Sicherheit besteht unter Umständen allerdings nur kurz- oder mittelfristig. Das Vermögen kann nämlich durch Inflation schrittweise entwertet werden. Ist der Sparzins geringer als die Inflation, muss der Anleger einen Kaufkraftverlust und damit einen Vermögensschaden hinnehmen. Je länger die Anlagedauer ist, desto stärker wirkt sich der negative Einfluss der Inflation auf das Vermögen aus.

Die Kapitalanlage an den Kapitalmärkten soll durch die Erzielung einer über dem Inflationsniveau liegenden Rendite vor diesem schleichenden Vermögensverlust schützen. Der Anleger muss dabei allerdings bereit sein, die Risiken der verschiedenen Anlageklassen zu tragen.

1.2. Zusammenspiel von Rendite, Sicherheit und Liquidität

Zur Auswahl einer Kapitalanlagestrategie und der entsprechenden Anlageinstrumente ist es wichtig, sich der Bedeutung der drei Grundpfeiler der Kapitalanlage, namentlich Rendite, Sicherheit und Liquidität bewusst zu sein:

  • Rendite ist der Maßstab des wirtschaftlichen Erfolgs einer Kapitalanlage, der in Gewinnen oder Verlusten gemessen wird. Hierzu zählen unter anderem positive Kursentwicklungen und Ausschüttungen wie Dividenden oder Zinszahlungen.
  • Sicherheit ist auf Erhaltung des angelegten Vermögens ausgerichtet. Die Sicherheit einer Kapitalanlage hängt von den Risiken ab, denen sie unterworfen ist.
  • Liquidität beschreibt die Verfügbarkeit des angelegten Vermögens, d.h. in welchem Zeitraum und zu welchen Kosten das angelegte Vermögen veräußert werden kann.

Die Ziele Rendite, Sicherheit und Liquidität stehen in Wechselwirkung zueinander. Eine Anlage mit hoher Liquidität und hoher Sicherheit bietet in der Regel keine hohe Rentabilität. Eine Anlage mit hoher Rentabilität und verhältnismäßig hoher Sicherheit ist meist nicht liquide. Eine Anlage mit hoher Rentabilität und hoher Liquidität hat in der Regel eine geringe Sicherheit.

Ein Anleger muss diese Ziele nach seinen individuellen Präferenzen sowie finanziellen und persönlichen Umständen gegeneinander abwägen. Anleger sollten sich bei dieser Abwägung bewusst sein, dass eine Vermögensanlage, welche die Realisierung aller drei Ziele in Aussicht stellt, meist “zu gut ist, um wahr zu sein”.

1.3. Risikodiversifikation

Für die Kapitalanlage ist es besonders wichtig, nicht nur die Risiken einzelner Anlagen oder Anlageklassen zu kennen und zu berücksichtigen, sondern auch das Zusammenspiel der verschiedenen Einzelrisiken im Portfoliokontext zu verstehen.

Unter Berücksichtigung der angestrebten Rendite sollte das Portfoliorisiko durch eine geeignete Kombination der Anlageinstrumente optimal reduziert werden. Dieses Prinzip, also die Reduktion des Anlegerrisikos durch eine angemessene Portfoliozusammensetzung, wird als Risikostreuung oder Diversifikation bezeichnet. Das Prinzip der Diversifikation folgt dem Grundsatz, nicht “alles auf eine Karte” zu setzen. Wer seine Kapitalanlage auf zu wenige Anlagen verteilt, setzt sich einem höheren Risiko aus, gewinnt allerdings bei richtiger Entscheidung auch überproportional.. Durch geeignete Diversifikation lässt sich das Risiko eines Portfolios nicht nur auf den Durchschnitt der Einzelrisiken der Portfoliobestandteile, sondern meist auch darunter senken. Der Grad der Risikoreduktion hängt davon ab, wie unabhängig sich die Preise der Portfoliobestandteile voneinander entwickeln.

Die Korrelation drückt das Maß der Abhängigkeit der Preisentwicklung der einzelnen Portfoliobestandteile zueinander aus. Um das Gesamtrisiko des Portfolios zu senken, sollten Anleger ihre Mittel auf Anlagen verteilen, die eine möglichst geringe oder negative Korrelation zueinander aufweisen. Hierzu können unter anderem Investments über Regionen, Sektoren und Anlageklassen hinweg gestreut werden. So können Verluste einzelner Anlagen durch die Gewinne anderer Anlagen teilweise ausgeglichen werden.

2. Allgemeine Risiken der Kapitalanlage

Neben speziellen Risiken einzelner Anlageklassen, Anlageinstrumente und Finanzdienstleistungen existieren allgemeine Risiken bei der Kapitalanlage. Einige dieser Risiken sind im Folgenden beschrieben.

2.1. Konjunkturrisiko

Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung einer Volkswirtschaft verläuft typischerweise in Wellenbewegungen, deren Phasen in die Teilbereiche Aufschwung, Hochphase, Abschwung und Tiefphase unterteilt werden können. Diese konjunkturellen Zyklen und ebenfalls die mit ihnen oftmals verbundenen Interventionen von Regierungen und Zentralbanken können mehrere Jahre oder Jahrzehnte andauern und einen bedeutenden Einfluss auf die Wertentwicklung verschiedener Anlageklassen haben. Konjunkturell ungünstige Phasen können somit eine Kapitalanlage langfristig in Mitleidenschaft ziehen.

2.2. Inflationsrisiko

Das Inflationsrisiko beschreibt die Gefahr, durch Geldentwertung einen Vermögensschaden zu erleiden. Ist die Inflation – also die positive Veränderung der Preise für Waren und Dienstleistungen – höher als die nominale Verzinsung einer Kapitalanlage, so ergibt sich dadurch ein Kaufkraftverlust in Höhe der Differenz. Man spricht in diesem Fall von negativen Realzinsen.

Die Realverzinsung kann als Orientierungsgröße für einen möglichen Kaufkraftverlust dienen. Beträgt die Nominalverzinsung einer Kapitalanlage über einen bestimmten Zeitraum 4 % und liegt die Inflation über diesen Zeitraum bei 2 %, so ergibt sich eine Realverzinsung von +2 % pro Jahr. Im Falle einer Inflation von 5 % würde die Realverzinsung nur noch -1 % betragen, was einem Kaufkraftverlust von 1 % pro Jahr entsprechen würde.

2.3. Länderrisiko

Ein ausländischer Staat kann Einfluss auf den Kapitalverkehr und die Transferfähigkeit seiner Währung nehmen. Ist ein in einem solchen Staat ansässiger Schuldner aus diesem Grund trotz eigener Zahlungsfähigkeit nicht in der Lage eine Verpflichtung (fristgerecht) zu erfüllen, so spricht man von einem Länder- oder Transferrisiko. Ein Anleger kann hierdurch einen Vermögensschaden erleiden.

Gründe für eine Einflussnahme an den Finanzmärkten und/oder Transferbeschränkungen trotz ausreichender Bonität können z.B. Devisenmangel, politische und soziale Ereignisse wie Regierungswechsel, Streiks oder außenpolitische Konflikte sein.

2.4. Währungsrisiko

Bei Anlagen in einer anderen Währung als der Heimatwährung des Anlegers hängt der erzielte Ertrag nicht ausschließlich vom nominalen Ertrag der Anlage in der Fremdwährung ab. Er wird auch durch die Entwicklung des Wechselkurses der Fremdwährung zur Heimatwährung beeinflusst. Ein Vermögensschaden kann entstehen, wenn die ausländische Währung, in der die Anlage getätigt wurde, gegenüber der heimischen Währung abwertet. Umgekehrt kann sich bei einer Abwertung der Heimatwährung ein Vorteil für den Anleger ergeben. Ein Währungsrisiko besteht nicht nur bei Baranlagen in Fremdwährungen, sondern auch bei Anlagen in Aktien, Anleihen und anderen Finanzprodukten, welche in einer Fremdwährung notieren oder Ausschüttungen in einer Fremdwährung leisten.

2.5. Liquiditätsrisiko

Anlagen, die gewöhnlich kurzfristig gekauft und verkauft werden können und deren An- und Verkaufskurse nahe zusammenliegen, werden als liquide bezeichnet. Für diese Anlagen gibt es in der Regel eine ausreichende Anzahl an Käufern und Verkäufern, um einen kontinuierlichen und reibungslosen Handel zu gewährleisten. Bei illiquiden Anlagen oder auch in Marktphasen, in denen unzureichende Liquidität besteht, ist hingegen nicht gewährleistet, dass ein Verkauf einer Anlage kurzfristig und zu geringen Kursabschlägen möglich ist. Dies kann zu Vermögensverlusten führen, wenn zum Beispiel eine Anlage nur mit Kursverlusten veräußert werden kann.

2.6. Kostenrisiko

Kosten werden als Risikofaktor der Kapitalanlage oft vernachlässigt. Offene und versteckte Kosten sind für den Anlageerfolg jedoch von entscheidender Bedeutung. Für einen langfristigen Anlageerfolg ist es unabdingbar, mit großer Sorgfalt auf die Kosten einer Kapitalanlage zu achten.
Kreditinstitute und andere Finanzdienstleistungsunternehmen geben Transaktionskosten für den Kauf und Verkauf von Wertpapieren in der Regel an ihre Kunden weiter und können zusätzlich eine Provision für die Ausführung des Auftrags berechnen. Außerdem berechnen Banken, Fondsanbieter oder sonstige Finanzdienstleister oder Vermittler meist sogenannte Folgekosten, wie etwa Kosten für die Depotführung, Managementgebühren, Ausgabeaufschläge oder bezahlen Provisionen, welche für den Kunden nicht ohne Weiteres ersichtlich sind. Diese anfallenden Kosten sollten in die wirtschaftliche Gesamtbetrachtung einbezogen werden: Je höher die Kosten ausfallen, desto geringer ist die effektiv erzielbare Rendite des Anlegers.

2.7. Steuerliche Risiken

Aus Kapitalanlagen erzielte Erträge sind für den Anleger in der Regel steuer- und/oder abgabenpflichtig. Veränderungen der steuerlichen Rahmenbedingungen für Kapitalerträge können zu einer Änderung der Steuer- und Abgabenlast führen. Bei Anlagen im Ausland kann es darüber hinaus zu einer Doppelbesteuerung kommen. Steuern und Abgaben mindern also die effektiv erzielbare Rendite des Anlegers. Darüber hinaus können sich steuerpolitische Entscheidungen positiv oder negativ auf die Kursentwicklung der Kapitalmärkte insgesamt auswirken.

2.8. Risiko von kreditfinanzierten Kapitalanlagen

Anleger können unter Umständen durch Kreditaufnahme oder Beleihung ihrer Wertpapiere zusätzliche Geldmittel für die Kapitalanlage erhalten, mit dem Ziel, den Anlagebetrag zu steigern. Dieses Vorgehen bewirkt eine Hebelwirkung des eingesetzten Kapitals und kann zu einer deutlichen Risikosteigerung führen. Im Falle eines fallenden Portfoliowertes können unter Umständen Nachschusspflichten der Beleihung oder Zins- und Tilgungsforderungen des Kredits nicht mehr bedient werden und der Anleger ist zur (Teil-)Veräußerung des Portfolios gezwungen. Von kreditfinanzierten Kapitalanlagen ist daher im Grundsatz abzuraten. Anleger sollten für die Kapitalanlage ausschließlich frei verfügbares Kapital, welches nicht für die laufende Lebensführung und Deckung laufender Verbindlichkeiten benötigt wird, einsetzen.

2.9. Risiko fehlerhafter Informationen

Zutreffende Informationen bilden die Grundlage für erfolgreiche Anlageentscheidungen. Fehlentscheidungen können aufgrund fehlender, unvollständiger oder falscher Informationen sowie fehlerhafter oder verspäteter Informationsübermittlung getroffen werden. Aus diesem Grund kann es unter Umständen angemessen sein, sich nicht auf eine einzelne Informationsquelle zu verlassen, sondern weitere Informationen einzuholen.

2.10. Risiko der Eigenverwahrung

Die Eigenverwahrung von Wertpapieren eröffnet das Risiko des Verlusts der Urkunden. Die Neubeschaffung der die Rechte des Anlegers verkörpernden Wertpapierurkunden kann zeitaufwendig und kostenintensiv sein. Selbstverwahrer riskieren zudem wichtige Fristen und Termine zu versäumen, so dass gewisse Rechte erst verspätet oder gar nicht mehr geltend gemacht werden können.

2.11. Risiko der Verwahrung im Ausland

Im Ausland erworbene Wertpapiere werden meist von einem durch die depotführende Bank ausgewählt Dritten im Ausland verwahrt. Dies kann zu erhöhten Kosten, längeren Lieferfristen und zu Unwägbarkeiten hinsichtlich ausländischer Rechtsordnungen kommen. Insbesondere im Falle eines Insolvenzverfahrens oder sonstiger Vollstreckungsmaßnahmen gegen den ausländischen Verwahrer kann der Zugriff auf die Wertpapiere eingeschränkt oder gar ausgeschlossen sein.

3. Funktionsweise und Risiken verschiedener Anlageklassen

3.1. Aktien, Vorzugsaktien und Partizipationsscheine

3.1.1. Allgemeines

Aktien Vorzugsaktien und Partizipationsscheine sind Wertpapiere, die von Unternehmen zur Beschaffung von Eigenkapital ausgegeben werden und ein Anteilsrecht am Eigenkapital einer Gesellschaft verbriefen. Ein Aktionär ist somit nicht Gläubiger wie bei einer Anleihe, sondern Mitinhaber des Unternehmens. Der Aktionär ist am wirtschaftlichen Erfolg und Misserfolg beteiligt und partizipiert daran über Gewinnausschüttungen, sogenannten Dividenden, und über die Kursentwicklung der Aktie.

Es existieren verschiedene Arten von Aktien, die mit unterschiedlichen Rechten ausgestattet sind. Die wichtigsten Ausgestaltungen sind Stammaktien, Vorzugsaktien (in der Schweiz als Partizipationsscheine bezeichnet), Inhaberaktien und Namensaktien. Stammaktien sind mit Stimmrechten versehen und die in Deutschland am weitesten verbreitete Aktienart. Im Gegensatz dazu sind Vorzugsaktien bzw. Partizipationsscheine nicht mit Stimmrechten ausgestattet. Zum Ausgleich erhalten Aktionäre eine bevorzugte Behandlung z. B. bei der Ausschüttung von Dividenden. Bei einer Inhaberaktie ist keine Eintragung des Aktionärs in ein Aktienregister notwendig. Der Aktionär kann seine Rechte auch ohne die Eintragung ausüben. Inhaberaktien sind deshalb leichter übertragbar, was die Handelbarkeit typischerweise verbessert. Bei einer Namensaktie wird der Name des Inhabers in ein Aktienregister eingetragen. Ohne diese Eintragung können die Rechte aus dem Besitz der Aktie nicht geltend gemacht werden.

In der Vergangenheit wiesen Aktien im Vergleich zu anderen Anlageklassen langfristig höhere Renditen beziehungsweise Risikoprämien auf. Hierbei gilt es jedoch zu beachten, dass die historische Wertentwicklung einzelner Aktien oder Aktienindizes keine Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung zulässt. Der amerikanische Aktienindex S&P 500, der die Aktien der 500 größten börsennotierten US-amerikanischen Unternehmen umfasst, erzielte zwischen 1928 und 2014 eine durchschnittliche jährliche Rendite von 9,6 %. Im selben Zeitraum lieferte eine Anlage in 10-jährigen amerikanischen Staatsanleihen 5,0 % Ertrag. Eine Investition in den Aktienindex brachte einem Anleger also eine Mehrrendite oder Risikoprämie in Höhe von 4,6 % p.a. Allerdings war damit auch ein vergleichsweise höheres Risiko verbunden: Aktienrenditen des S&P 500 wiesen eine durchschnittliche, jährliche Schwankungsbreite von knapp 20 % auf. Die Renditen amerikanischer Staatsanleihen schwankten im selben Zeitraum nur etwa 8 %. In den 86 Jahren der Beobachtung lag der maximale Verlust einer Anlage in den breit diversifizierten Aktienindex S&P 500 bei -44 %; der Maximalverlust einer Anlage in amerikanischen Staatsanleihen betrug hingegen -11,12 %.

3.1.2. Spezielle Risiken

  • Kursrisiko: Aktien können an der Börse, aber auch außerbörslich gehandelt werden. Der Kurs einer Aktie wird durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Es existiert keine Berechnungsformel für den “richtigen” oder “fairen” Kurs einer Aktie. Modelle zur Aktienkursberechnung unterliegen immer subjektiven Annahmen. Die Kursbildung und auch die Kursfeststellung hängt im starken Maße von den unterschiedlichen Interpretationen der zugänglichen Informationen der Marktteilnehmer ab. Zahlreiche empirische Studien zeigen, dass sich Aktienkurse nicht systematisch prognostizieren lassen. Aktienkurse werden durch viele Faktoren beeinflusst. Das damit verbundene Risiko einer negativen Kursentwicklung kann grob in unternehmensspezifisches Risiko und in allgemeines Marktrisiko unterteilt werden. Das unternehmensspezifische Risiko ist abhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens. Entwickelt sich das Unternehmen wirtschaftlich schlechter als erwartet, kann es zu negativen Aktienkursentwicklungen kommen. Im ungünstigsten Fall, nämlich bei Zahlungsunfähigkeit und anschließender Insolvenz des Unternehmens, kann der Anleger einen Totalverlust seines investierten Kapitals erleiden. Es kann jedoch auch dazu kommen, dass sich der Kurs einer Aktie aufgrund der Veränderung des Gesamtmarktes bewegt, ohne dass dieser Kursveränderung unternehmensspezifische Umstände zugrunde liegen. Kursveränderungen, die eher aufgrund von allgemeinen Tendenzen am Aktienmarkt entstehen und unabhängig von der wirtschaftlichen Situation des einzelnen Unternehmens sind, werden als allgemeines Marktrisiko bezeichnet.
  • Insolvenzrisiko: Da Aktionäre im Insolvenzfall erst dann bedient werden, wenn alle anderen Gläubigeransprüche bedient worden sind, sind Aktien als Anlageklasse mit relativ hohem Risiko anzusehen.
  • Dividendenrisiko: Die Beteiligung der Aktionäre am Gewinn des Unternehmens durch monetäre Ausschüttungen werden Dividenden genannt. Genau wie die zukünftigen Gewinne eines Unternehmens lassen sich die zukünftigen Dividenden nicht prognostizieren. Erwirtschaftet ein Unternehmen einen geringeren als den geplanten oder keinen Gewinn und hat keinerlei Rücklagen gebildet, so kann die Dividende verringert oder gänzlich ausgesetzt werden. Ein Aktieninvestor hat jedoch auch im Falle eines erzielten Gewinns kein Anrecht auf eine Ausschüttung. Werden Rückstellungen z. B. wegen zukünftig erwarteter Kosten (Klagen, Umstrukturierung etc.) seitens des Unternehmens für notwendig erachtet, kann dieses unter Umständen die Dividende trotz eines erzielten Gewinns aussetzen.
  • Zinsänderungsrisiko: Im Zuge steigender Zinsen kann es dazu kommen, dass sich Aktienkurse rückläufig entwickeln, da z. B. Kreditkosten des Unternehmens sich erhöhen können oder künftige Gewinne mit einem höheren Zinssatz diskontiert und somit zum heutigen Zeitpunkt niedriger bewertet werden.
  • Liquiditätsrisiko: Gewöhnlich werden für börsengehandelte Aktien, insbesondere wenn es sich um Gesellschaften mit einem hohen Unternehmenswert handelt, die Teil eines bedeutenden Aktienindex, wie z. B. des DAX sind, laufend An- und Verkaufskurse gestellt. Sollten aus verschiedenen Gründen keine handelbaren Kurse am Markt zustande kommen, hat der Aktionär temporär keine Möglichkeit seine Aktienposition zu veräußern, was sich negativ auf seine Investition auswirken kann. Wertpapiere, die nicht im Rahmen eines regulierten Marktes gehandelt werden, können i.d.R. nur direkt zwischen zwei Parteien oder über einen Mittler gehandelt werden. Dieser außerbörsliche Handel, auch Direkthandel, Telefonhandel oder OTC-Handel, bezeichnet finanzielle Transaktionen zwischen Marktteilnehmern, die nicht über die Börse abgewickelt werden. Der Begriff Telefonhandel ist auch heute noch in Gebrauch, auch wenn der Handel auf elektronischem Wege abläuft. „OTC“ steht für den englischen Begriff over the counter, was mit ‚über den Tresen‘ übersetzt werden kann.

Man kann drei Formen des Direkthandels unterscheiden:

  • Den außerbörslichen Handel mit börsennotierten Wertpapieren. Diese Geschäfte werden als OTC-Geschäft abgewickelt, wenn die beteiligten Partner das Geschäft nicht publik machen wollen. Dies geschieht in stark steigendem Maße und in hohem Volumen in Dark Pools. (Als Dark Pool wird eine bank- oder börsen­interne Handelsplattform für den anonymen Handel mit Finanzprodukten bezeichnet, der außerhalb des offenen Wertpapierhandels der Börsen abgeschlossen wird. Zu den Dark Pools gehören Bereiche wie Forex und CFD.)
  • Den außerbörslichen Handel mit Finanzderivaten ohne standardisierte Spezifikationen (z.B. exotische Optionen, OTC-Optionen).
  • Den außerbörslichen Handel mit Wertpapieren, die zum Börsenhandel nicht, nicht mehr oder noch nicht zugelassen sind.

Börsen bieten nur standardisierte Produkte an, die aber häufig nicht dem Absicherungswunsch der handelnden Partner entsprechen. Möchte ein Unternehmen beispielsweise die Zinsänderungsrisiken einer Investition absichern, wird es nur in Ausnahmefällen an den Börsen ein dafür laufzeitmäßig passendes Instrument finden. Für einige der am Finanzmarkt gehandelten Produkte ist der OTC-Handel deswegen wichtiger als der Börsenhandel, z.B. Zertifikate, Anleihen, (Teil-)Schuldverschreibungen, Darlehen und partiarische Darlehen.

Durch Online-Broker haben auch private Anleger die Möglichkeit, direkt Geschäfte mit einem Emittenten oder Makler durchzuführen. Der Anleger stellt hierbei via Internet eine Anfrage über den Preis zum angegebenen Finanzprodukt an seinen Online-Broker. Der Emittent teilt anschließend den verbindlichen Kauf- und Verkaufspreis für die angegebene Menge mit. Der Anleger muss sich daraufhin entscheiden, ob er dieses Geschäft zu diesen Bedingungen abschließen will oder nicht.

Vorteile:

  • Einsparen der Börsengebühren, die bei einem Handel über die Börse fällig würden
  • Individuelle Modifikation des gehandelten Produktes
  • Schnelligkeit durch den direkten Handel zwischen beiden Handelspartnern
  • Geld-Brief-Spanne bietet attraktive Margen oder Verhandlungsspielräume
  • Hohe Flexibilität ermöglicht schnelle Produktinnovationen

Nachteile:

  • Geringere Kontrolle und Aufsicht
  • Eventuell fehlende Referenzmärkte
  • Nur teilweise Angabemöglichkeiten von Limit-Orders (nur relevant für Privatanleger)
  • Keine Einsichtmöglichkeiten in ein Orderbuch, daher existiert nur eine geringere Markttransparenz
  • Zum Teil geringere Liquidität als beim Börsenhandel
  • Es entsteht Kontrahentenrisiko, das aber durch Aufrechnungsvereinbarungen und Sicherheiten sowie durch das Clearing über zentrale Kontrahenten begrenzt werden kann (insb. bei OTC-Derivaten relevant).

3.2. Anleihen

3.2.1. Allgemeines

Anleihen bezeichnen eine große Bandbreite verzinslicher Wertpapiere, auch Rentenpapiere genannt. Dazu zählen neben “klassischen” Anleihen auch Indexanleihen, Pfandbriefe und strukturierte Anleihen. Die grundlegende Funktionsweise ist allen Anleihetypen gemein. Anleihen werden im Gegensatz zu Aktien sowohl von Unternehmen, als auch von öffentlichen Einrichtungen und Staaten (so genannten Emittenten) begeben. Sie gewähren dem Inhaber kein Anteilsrecht. Durch die Ausgabe von Anleihen nimmt ein Emittent Fremdkapital auf. Verbriefte Anleihen sind i.d.R. handelbare Wertpapiere mit einem Nominalbetrag (Höhe der Schulden), einem Zinssatz (Kupon) und einer festgelegten Laufzeit.

Wie bei einem Kredit, verpflichtet sich der Emittent dem Anleger einen entsprechenden Zinssatz zu bezahlen. Die Zinszahlungen können entweder in regelmäßigen Abständen während der Laufzeit oder kumuliert am Ende der Laufzeit erfolgen. Am Ende der Laufzeit erhält der Anleger zudem den Nominalbetrag. Die Höhe des zu bezahlenden Zinssatzes hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die wichtigsten Parameter für die Höhe des Zinssatzes sind in der Regel die Bonität des Emittenten, die Laufzeit der Anleihe, die zugrundeliegende Währung und das allgemeine Marktzinsniveau.

Je nach Methode der Zinszahlung können Anleihen in verschiedene Gruppen unterteilt werden. Wird der Zinssatz von vornherein über die gesamte Laufzeit festgelegt, spricht man von “Straight Bonds”. Anleihen, bei denen die Verzinsung an einen variablen Referenzzins gekoppelt ist und deren Zinssatz sich während der Laufzeit der Anleihe ändern kann, werden “Floater” (engl. float = gleiten) genannt. Ein möglicher unternehmensspezifischer Auf- oder Abschlag zum jeweiligen Referenzzinssatz orientiert sich in der Regel am Bonitätsrisiko des Emittenten. Ein höherer Zinssatz bedeutet dabei grundsätzlich ein höheres Bonitätsrisiko. Genau wie Aktien können Anleihen an Börsen oder außerbörslich gehandelt werden.

Die Erträge, die Anleger durch Investitionen in Anleihen erzielen können, resultieren aus der Verzinsung des Nominalbetrags der Anleihe und aus einer eventuellen Differenz zwischen An- und Verkaufskurs. Empirische Untersuchungen zeigen, dass die mit Anleihen durchschnittlich erzielten Erträge über einen längeren Zeithorizont in der Vergangenheit höher waren als bei Anlagen in Festgeld, jedoch geringer ausfielen als bei Investitionen in Aktien.

Spezielle Formen der Anleihen sind typische Ausformungen dieser weitgehend formfreien Gestaltungsmöglichkeiten. Dazu gehören

  • Teilschuldverschreibungen mit Festzins und/oder Bonus (Gewinnschuldverschreibungen)
  • Hypothekenanleihe und
  • besicherte Schuldverschreibungen (covered bonds) oder
  • Wandelanleihen sowie Wandelschuldverschreibungen (Optionsanleihen).

3.2.2. Spezielle Risiken

  • Emittenten-/Bonitätsrisiko: Ein offensichtliches Risiko bei der Investition in Anleihen ist das Ausfallrisiko des Emittenten. Kann der Emittent seine Verpflichtung gegenüber dem Anleger nicht erfüllen, so droht dem Anleger ein Totalverlust. Im Gegensatz zu Aktieninvestoren ist ein Anleger in Anleihen im Insolvenzfall allerdings bessergestellt, da er dem Emittenten Fremdkapital zur Verfügung stellt und seine Forderung aus einer eventuell anfallenden Insolvenzmasse (ggf. teilweise) bedient werden kann. Die Bonität vieler Emittenten wird in regelmäßigen Abständen von Ratingagenturen eingeschätzt und in Risikoklassen unterteilt. Ein Emittent mit geringer Bonität muss in der Regel einen höheren Zinssatz als Kompensation für das Bonitätsrisiko an die Käufer der Anleihen bezahlen als ein Emittent mit ausgezeichneter Bonität. Bei besicherten Anleihen (“Covered-Bonds”) hängt die Bonität in erster Linie von Umfang und Qualität der Besicherung (Deckungsstock) und nicht ausschließlich von der Bonität des Emittenten ab.
  • Inflationsrisiko: Als Inflationsrisiko bezeichnet man die Änderung der Kaufkraft der finalen Rückzahlung und/oder der Zinserträge aus einer Anlage. Ändert sich während der Laufzeit einer Anleihe die Inflation derart, dass sie über dem Zinssatz der Anleihe liegt, so sinkt die effektive Kaufkraft des Anlegers (negative Realzinsen).
  • Zinsänderungsrisiko und Kursrisiko: Das von der Zentralbank bestimmte Leitzinsniveau hat maßgeblichen Einfluss auf den Wert einer Anleihe. Bei steigendem Zinsniveau wird beispielsweise die Verzinsung einer Anleihe mit fixem Zinssatz relativ unattraktiver und der Preis der Anleihe fällt. Ein Anstieg der Marktzinsen geht also in der Regel mit fallenden Kursen für Anleihen einher. Selbst wenn ein Emittent alle Zinsen und den Nominalbetrag am Ende der Laufzeit zahlt, kann es somit zu einem Verlust für einen Anleiheninvestor kommen, wenn er beispielsweise vor Laufzeitende zu einem Kurs verkauft, der unter dem Emissions- oder Kaufpreis der Anleihe liegt.

4. Fremdwährungen

4.4.1. Allgemeines

Kapitalanlagen in Fremdwährung bieten Anlegern eine Möglichkeit zur Diversifikation ihres Portfolios. Des Weiteren sind Investitionen u.a. in die vormals genannten Anlageklassen oftmals mit dem Eingehen von Fremdwährungsrisiken verbunden. Investiert ein deutscher Anleger beispielsweise direkt oder indirekt (z. B. über einen Fonds oder ETF) in amerikanische Aktien, so unterliegt seine Anlage nicht nur den Aktienrisiken, sondern ebenfalls dem Wechselkursrisiko zwischen Euro und US-Dollar, welches sich positiv oder negativ auf den Wert seiner Anlage auswirken kann.

4.4.2. Spezielle Risiken

  • Wechselkursrisiko: Wechselkurse verschiedener Währungen können sich im Laufe der Zeit ändern und es kann zu erheblichen Kursausschlägen kommen. Investiert ein deutscher Anleger beispielsweise in US-Dollar oder in eine in US-Dollar notierende Aktie, wirkt sich eine Abwertung des US-Dollars gegenüber dem Euro (d. h. Aufwertung des Euro) nachteilig auf seine Investition aus. Unter Umständen kann sogar eine positive Aktienkursentwicklung durch die US-Dollar Abschwächung überkompensiert werden.
  • Zinsänderungsrisiko: Ändern sich die Zinsen im Heimatmarkt oder im Markt der Fremdwährung, kann dies bedeutende Auswirkungen auf den Wechselkurs haben, da Veränderungen der Zinsniveaus mitunter große länderübergreifende Kapitalbewegungen auslösen können.
  • Regulatorische Risiken: Zentralbanken spielen bei der Preisbildung von Wechselkursen eine entscheidende Rolle. Neben den Geldmengen und Zinsen kontrollieren einige Zentralbanken auch die Wechselkurse. Sie intervenieren an den Märkten, sobald gewisse Schwellen erreicht werden indem sie die eigene Währung verkaufen oder kaufen oder sie koppeln den Wechselkurs ganz oder teilweise an eine Fremdwährung. Werden diese Strategien geändert oder aufgehoben, kann dies zu erheblichen Verwerfungen an den entsprechenden Devisenmärkten führen. Dies war beispielsweise zu beobachten als die Schweizerische Nationalbank im Januar 2015 die Festlegung des Mindestwechselkurses des Schweizer Franken gegenüber dem Euro von 1,20 EUR/CHF aufgab und der Wechselkurs am selben Tag von 1,20 EUR/CHF bis auf 0,97 EUR/CHF nachgab.

5. Funktionsweise und Risiken des Handels von Wertpapieren

5.1. Ausführungsgrundsätze, Auswahlgrundsätze und Interessenkonflikte

Kauf- und Verkaufsaufträge werden von der depotführenden Bank nach deren Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte sowie deren Ausführungsgrundsätzen ausgeführt. Falls die Aufträge durch einen Vermögensverwalter erteilt werden, sind zusätzlich dessen Auswahl- oder Ausführungsgrundsätze zu beachten. Zudem können die jeweiligen Bedingungen über den Umgang mit Interessenkonflikten (“Conflict of Interest Policies”) relevante Bestimmungen enthalten. Aufträge können zumeist auch den depotführenden Banken direkt erteilt werden. Die Aufträge des Kunden können mit Aufträgen anderer Kunden zusammengelegt werden.

5.2. Kommission und Festpreis

Für den Kunden durch die Bank getätigte Dispositionen über Wertpapiere können durch Festpreis- oder Kommissionsgeschäft erfolgen. Im Rahmen eines Festpreisgeschäftes verkauft oder kauft die Bank die entsprechenden Wertpapiere zu einem vereinbarten Preis direkt an bzw. von dem Kunden. Im Rahmen eines Kommissionsgeschäfts kauft oder verkauft die Bank die entsprechenden Wertpapiere für Rechnung des Kunden, so dass die mit dem Dritten vereinbarten Konditionen wirtschaftlich dem Kunden zugerechnet werden.

5.3. Börslicher und außerbörslicher Handel

Kundenaufträge können an Börsen oder außerbörslichen Handelsplätzen, etwa im Interbankenhandel oder im Rahmen von multilateralen Handelssystemen sowie direkt zwischen Erwerber und Veräußerer, ausgeführt werden. Börsen sind organisierte und regulierte Märkte für Aktien, sonstige Wertpapiere und Waren. Man kann die verschiedenen Arten von Börsen nach der Regulierungsdichte (regulierter Markt oder Freiverkehr) und der Art des Handels (Präsenzhandel oder elektronisches Handelssystem) differenzieren.

5.4. Preisfeststellung

Im Präsenzhandel stellt der so genannte Skontroführer den entsprechenden Preis entweder im Rahmen des variablen Handels oder nach einem Einheitskurs fest. Bei der Feststellung des Einheitspreises gilt das Meistausführungsprinzip. Dies bedeutet, dass derjenige Preis als Ausführungspreis bestimmt wird, bei dem der größte Umsatz bei geringstem Überhang zustande kommt. Im elektronischen Handel erfolgt die Preisfeststellung durch elektronische Systeme nach bestimmten Regeln und meist ebenfalls unter Beachtung des Meistausführungsprinzips.

Als Besonderheit bei nicht im regulierten Markt börsennotierten Papieren gilt die Regelmässige Kursfeststellung Schweiz (IKR) bei der OTC Kurse gestellt werden. Aufträge können direkt über den Emittenten, Wertpapier-Inhaber, Makler  oder die veröffentlichenden Institute in ihrer Funktion als Makler erteilt werden. Geführt werden Kurse nicht regelmäßig im regulierten Handel verfügbarer Papiere. OTC gelistete Unternehmen werden dort nach Banken, Bergbahnen, Beteiligungsgesellschaften, Energie, Index, Industrie, Nahrungsmittel und Getränke, OTC-X (Early Stage), Tourimus|Freizeit|Sonstige und Transport|Verkehr|Logistik separiert.

5.5. Weisungen und Limite

Kauf- und Verkaufsaufträge werden von der depotführenden Bank nach deren Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäft sowie deren Ausführungsgrundsätzen ausgeführt. Allerdings sind Weisungen des Kunden vorrangig. Diese Weisungen können preisliche und zeitliche Grenzen (Limite, Gültigkeitsdauer oder Limitzusätze) festlegen. Auf diese Art kann der Kunde den jeweilige Auftrag “feinjustieren”.

5.6. Spezielle Risiken

  • Übermittlungsrisiko: Erteilt der Kunde nicht eindeutige Aufträge, so besteht das Risiko von Fehlern bei der Auftragsausführung.
  • Fehlende Marktliquidität: Bei fehlender Marktliquidität kann der entsprechende Auftrag des Kunden nicht, nur zum Teil oder nur verspätet ausgeführt werden.
  • Preisrisiko: Zwischen Auftragserteilung und -ausführung kann eine gewisse Zeitspanne liegen. Das kann dazu führen, dass sich der Börsenpreis in der Zwischenzeit verändert.
  • Handelsaussetzung und andere Schutzmaßnahmen: Der Handel kann ausgesetzt werden, wenn ein ordnungsgemäßer Handel zeitweilig gefährdet oder wenn dies zum Schutze der Investoren oder des Emittenten geboten erscheint. Zudem kann es aufgrund erhöhter Volatilität der Börsenkurse zu Handelsunterbrechungen kommen.
  • Sammelaufträge: Sie können eine negative Auswirkung auf die Preisbildung am Markt haben oder aufgrund eines zu großen Auftragsvolumens zu einer reduzierten Zuteilung für den einzelnen Kunden führen. Für letzteren Fall gelten die Grundsätze der Auftragszuteilung der depotführenden Bank, des Maklers, des Emittenten und ggf. des Vermögensverwalters, in denen die ordnungsgemäße Zuteilung zusammengelegter Aufträge und Geschäfte, unter Berücksichtigung des Einflusses von Volumen und Preis auf die Zuteilung und Teilausführung von Aufträgen, geregelt wird.

6. Funktionsweise und Risiken von Finanzdienstleistungen

Für die Kapitalanlage werden verschiedene Finanzdienstleistungen angeboten. Bevor sich Kunden für ein Angebot entscheiden ist es sehr wichtig, die Unterschiede und damit verbundenen typischen Risiken und Interessenkonflikte zu verstehen.

6.1. Reines Ausführungsgeschäft

Beim reinen Ausführungsgeschäft (auch “Execution Only” genannt) wird die depotführende Bank lediglich auf Veranlassung des Kunden bei der Ausführung von Wertpapieraufträgen tätig. Eine Beratung und Prüfung der Angemessenheit findet nicht statt. Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften dürfen reine Ausführungsgeschäfte nur für nicht-komplexe Finanzinstrumente (z. B. Aktien, Geldmarktinstrumente, Schuldverschreibungen oder Publikumsfonds) vorgenommen werden. Über die Ausführung erhält der Kunde eine Wertpapierabrechnung, welche die wesentlichen Ausführungsdaten enthält (insbesondere Art des Auftrags, Bezeichnung der Wertpapiere, Stückzahl / Nominalbetrag, Geschäftsgegenwert, Ausführungsort und -zeit, Ausführungskurs, Erfüllungstag).

6.2. Beratungsfreies Geschäft

Ein beratungsfreies Geschäft liegt vor, wenn der Kunde eine Anlageentscheidung trifft, ohne dass ihm zuvor eine Anlageempfehlung einer dafür qualifizierten Partei erteilt wurde. Die Explorationspflicht bspw. der Bank ist gegenüber der Anlageberatung oder der Finanzportfolioverwaltung erheblich reduziert. Im Gegensatz zum reinen Ausführungsgeschäft besteht jedoch zumindest eine eingeschränkte Explorationspflicht.

6.3. Anlage- und Abschlussvermittlung

Bei einer Anlage- und Abschlussvermittlung findet keine Beratung des Kunden statt. Dem Kunden wird lediglich ein Finanzprodukt vermittelt. Eine Prüfung der Geeignetheit der Finanzanlage für den Kunden ist nicht erforderlich und findet somit nicht oder nur in geringem Maße statt. Bei der Vermittlung wird typischerweise ausschließlich oder vorwiegend das zu vermittelnde Finanzprodukt beworben. Dabei kann der Kunde fälschlicherweise den Eindruck erhalten, es handle sich um eine Anlageberatung. Die Vergütung bei einer Anlage- und Abschlussvermittlung findet meist über eine Rückvergütung vom Anbieter oder Emittenten des Finanzprodukts direkt an den Vermittler statt, zum Beispiel über eine im Finanzprodukt enthaltene Vermittlungsprovision oder ein vom Kunden zu zahlendes Aufgeld.

6.4. Anlageberatung

Bei der Anlageberatung empfiehlt ein professioneller Anlageberater dem Kunden bestimmte Wertpapiere für den Kauf oder Verkauf. Dieser Berater ist verpflichtet, die Geeignetheit der empfohlenen Kapitalanlage für den Kunden unter Berücksichtigung der Anlageziele, finanziellen Situation, Risikoneigung sowie seiner Kenntnisse und Erfahrungen zu prüfen und in einem Beratungsprotokoll festzuhalten. Die Entscheidung, die Empfehlung des Beraters umzusetzen, muss der Kunde jedoch selbst treffen. Der Kunde muss für jede Transaktion selbst tätig werden und unter Umständen weiteren Rat einholen. Der Berater hat keine Pflicht, die Anlageempfehlung oder das Kundendepot laufend zu überprüfen.

Grundsätzlich gibt es zwei Vergütungsmodelle: die Honorar- und die Provisionsberatung. Die Vergütung beider Arten der Anlageberatung birgt ein Konfliktpotential. Bei der Honorarberatung wird die Beratungsdienstleistung dem Kunden meist auf Zeitbasis direkt in Rechnung gestellt. Hierdurch besteht für den Berater der Anreiz möglichst viele Beratungsstunden abzurechnen. Bei der Provisionsberatung wird die Dienstleistung dem Kunden nicht direkt in Rechnung gestellt, denn der Berater erhält eine Provision von seinem Arbeitgeber oder vom Anbieter des Anlageproduktes (z. B. von der Fondsgesellschaft oder dem Emittenten eines Zertifikats). Dies birgt das Risiko, dass dem Kunden nicht das für ihn am besten geeignete, sondern das für den Berater lukrativste Wertpapier angeboten wird.

6.5. Finanzportfolioverwaltung

Die Finanzportfolioverwaltung (auch Vermögensverwaltung genannt) unterscheidet sich grundlegend von den vorher beschriebenen Finanzdienstleistungen. Der Vermögensverwalter erhält vom Kunden die Befugnis, Anlageentscheidungen im eigenen Ermessen vorzunehmen, wenn sie ihm für die Verwaltung des Kundenvermögens zweckmäßig erscheinen.

Für den Kunden wird ein eigenes Depot und Verrechnungskonto eingerichtet. Der Kunde ist Inhaber des Depots und Kontos und kann als einziger Überweisungen und Entnahmen tätigen. Der Vermögensverwalter erhält eine Dispositionsvollmacht, die ihn zu Wertpapiertransaktionen im Namen und auf Rechnung des Kunden berechtigt. Er darf sich jedoch grundsätzlich kein Eigentum an den Vermögenswerten des Kunden verschaffen oder diese auf kundenfremde Depots oder Konten übertragen. Bei den Anlageentscheidungen muss der Vermögensverwalter zwar keine Weisungen des Kunden einholen, er ist jedoch an die vorher vereinbarten Anlagerichtlinien gebunden, die seine Befugnisse, sowie die Art und den Umfang der Dienstleistung regeln. Die Befugnisse des Vermögensverwalters gehen mit umfangreichen Pflichten einher. Der Vermögensverwalter unternimmt nicht nur Wertpapiertransaktionen für den Kunden, sondern ist auch für die Überwachung des Portfolios verantwortlich.

Die Vermögensverwaltung ist typischerweise eine auf den langfristigen Vermögensaufbau oder -erhalt ausgerichtete Dienstleistung. Der Kunde sollte daher einen langfristigen Anlagehorizont haben, da dies die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass sich das Portfolio im Falle von negativen Wertentwicklungen wieder erholen kann. Es ist ratsam, für die Vermögensverwaltung nur Vermögenswerte zu verwenden, welche nicht für die Deckung der kurz- und mittelfristigen Lebensführung oder Erfüllung sonstiger Verbindlichkeiten benötigt werden.

Auch die Vermögensverwaltung ist mit einer Reihe von Risiken für die Vermögenssituation des Kunden verbunden. Obwohl der Vermögensverwalter dazu verpflichtet ist, stets im besten Interesse des Kunden zu handeln, kann es zu Fehlentscheidungen und sogar Fehlverhalten kommen. Der Vermögensverwalter kann keine Garantie für den Erfolg oder für die Vermeidung von Verlusten abgeben. Auch ohne Vorsatz oder Fahrlässigkeit können die vereinbarten Anlagerichtlinien durch das Marktverhalten verletzt werden.

Die Vermögensverwaltung bedarf der Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ([BaFin] Deutschland) oder der Eidgenössische Finanzmarktaufsicht ([finma] Schweiz) bzw. Österreichischen Finanzmarktaufsicht ([FMA Österreich). Die prüfen im Erlaubnisantrag unter anderem die Geeignetheit der Geschäftsleitung, sie billigt oder genehmigt jedoch ausdrücklich nicht die konkret angebotenen Dienstleistungen oder Produkte.

Aimondo AG | CH 01/2019

 

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