Nicosia, Zürich, Düsseldorf 06/24. Das TTIP Team aus Nicosia, Gründungsgesellschafter der Aimondo AG und der Vorstand der Züricher Aktiengesellschaft hatten in einer einwöchigen Runde die Investoren der Aimondo-Gruppe zu spannenden Video-Chats geladen. Thema war die Entwicklung, der aktuelle betriebliche Status und die immer noch schwelenden Untersuchungen durch die deutsche Justiz.
Ein aktueller Anlass war das erneut zurückgestellte Börsenlisting des inzwischen in Zürich beheimateten Spezialisten für E-Commerce Umsatzlösungen.
Manfred Peters, einer der beiden Gründer von Aimondo, führt seit 2016 TTIP, die zypriotische Technology Transformation Investment Partnership. Er hatte zu den virtuellen Treffen eingeladen.
Er wurde dabei von Thomas Baierlein, dem Weltmarkt-erfahrenen Manager aus dem Vorstand der Schweizer AG unterstützt. Thomas führte die Teilnehmer mit aussagestarken Tabellen, Grafiken und der Faktenpräzion des diplomierten Mathematikers mit kurzweilig präziser Moderation durch die trockene Welt der Zahlen und Algorithmen.
Heinrich Müller, der andere Gründer Aimondos konnte an den Treffen leider nicht teilnehmen und ließ aus der Ferne grüßen – er braucht momentan alle Neuronen und Stunden dazu, die letzten Entwicklungen der Firma um die neueste Generation der Künstlichen Intelligenz (KI) zur EBIT-Steigerung der Geschäftskunden von Aimondo zu vollenden. Eine Entwicklungsstufe, die durch Anreicherung der Recherchen und Analysen durch nahezu beliebige externe Daten in die Zukunft schauen lässt. Er verkündete online: „4 von 5 Unternehmen verzeichnen eine Umsatzsteigerung von +38 %, nachdem sie unsere AI Data & Intelligence Technologie sechs Monate lang genutzt haben.“
Um den inzwischen bekannten Diskurs über die Hintergründe der behördlichen Untersuchungen und deren „Bremswirkung“ noch einmal kurz zusammenzufassen:
Thomas Baierlein hatte die Pflicht darauf hinzuweisen, dass die Justiz-Bürokratie, die Aimondo seit dem Jahresbeginn 2021 mit wechselnden Anfangsverdachtsmomenten überzieht, immer noch ermittelt. Nach deren eigenem Bekunden ohne bislang etwas Handfestes gegen die für Aimondo handelnden Personen1 in der Hand zu haben. Daher wird Anlegern etwas von einem „offenen Zeithorizont der Untersuchungen“ erzählt – was die Besitzer der Aimondo-Anleihe weiterhin in einer unnötigen Warteschleife hält. Denn diese warten seit dem 15.Mai 2022 auf die Rückzahlung. Alle Zinsen wurden vom Aimondo Team bis zu diesem geplanten Rückzahlungstermin stets pünktlich bezahlt. Die vorhandenen Gelder für die Anleiherückzahlung selbst haben die Behörden jedoch seitdem eingefroren. Zum „Schutz der Anleger,“ wie man ihnen amtlich mitteilt.
Die Staatsanwaltschaft hatte zusätzlich alle Aimondo-Kunden wegen eines Anfangsverdachtes auf ein Schneeballsystem angeschrieben, von denen einige durchaus umsatzträchtige Firmen aus „Compliance“-Gründen leider direkt ihren Vertrag mit Aimondo fristlos kündigten. Trotz deren uneingeschränktem fachlichem Lob und Zufriedenheit mit den Ergebnissen ihrer Aimondo-Daten- und Serviceleistungen. Auch fast alle Anleger – egal ob in die gut verzinsliche Anleihe oder in die Vorzugsaktien der AG investiert – waren zutiefst verunsichert, als sie einen achtseitigen Brief der Ermittler erhielten. Fragebögen mussten wahrheitsgetreu von allen ausgefüllt werden. Mit dem Ergebnis: es ergab sich bis zum heutigen Tage nichts an strafbaren Erkenntnissen.
Die Quintessenz dieser Vorgehensweise ist aber: Aimondo konnte den Trend der bislang über 50%igen Umsatzsteigerung pro Jahr in 2023 nicht mehr fortsetzen, obwohl gerade auch Aimondo zielgenau im Trend der intelligenten, KI-gestützten Softwarelösungen liegt und eine hervorragende Perspektive vor sich hat.
Franziska Brantner, Parlamentarische Staatssekretärin der Grünen im Wirtschaftsministerium findet dazu, dass Deutschland eine besondere Chance für die Innovation in KI hat, „Made in Germany“ zu stärken. Sie lobt das über 900-seitige Regelwerk der KI-Verordnung der EU, das noch Bürokratie – zum Beispiel das Ausarbeiten von Normen und Standards – nach sich zieht. Zwar findet sie, dass „die monopolartige Marktmacht der großen nichteuropäischen Plattformen, die durch KI-Anwendungen nochmal zementiert werden kann, natürlich eine Herausforderung ist.“ Andererseits wären Normen seit über 100 Jahren auch ein Exportschlager Deutschlands. Man könne sich auf die Qualität „Made in Germany“ verlassen. Auch für KI könne, wenn diese Normen und Standards jetzt klug und schnell entwickelt würden, „Made in Germany“ ein vertrauenswürdiges Gütesiegel werden, das weltweit geschätzt würde.
Zu wünschen wäre es dem Traditionsstandort Deutschland, der auch für Aimondo der Geburtsort war. Die erlebte Wahrheit für die Aimondo-Anleger ist jedoch eine Kette willkürlich erdachter Verdächtigungen durch die Justiz. Auch die seit Jahren bestehenden operativen Arbeitsabläufe der Firma wurden angezweifelt. In dem völlig absurden Sinn, dass Aimondo nur ein „Schneeballsystem“ wäre, für dessen Ausführung sowohl Firmen, Kunden, mathematische Algorithmen, Produkte und auch hochzufriedene Anwender nur „frei erfunden“ waren.
Selbst die Anleger, die sich im Gegensatz zur Justiz-Bürokratie persönlich von den Leistungen der KI-gestützten Software angetan zeigten und im Start-Up Team den Entwicklern über die Schultern schauten, wurden von den Justiz-Behörden als Geschädigte bezeichnet. Als KI-überzeugte Bürger mit Weitblick und Technologie-Verständnis wurden sie nicht durch Aimondo, sondern ursächlich durch beamtete Kriminalisten geschädigt, die sich weder in der Software- und KI-Materie noch in der Vielfalt möglicher Finanzierungsformen von jungen Unternehmen im Geringsten auskennen. Das haben sie in einem Brandbrief an die Behörden im April dieses Jahres ausführlich dargelegt und Aspekte wie Amtshaftung2, der Grundsätze der Unschuldsvermutung sowie Überlegungen zur Verhältnismäßigkeit angeführt.
Das Interesse ist allgemein sehr groß, sich der jetzt schon rund siebzig Personen umfassenden Gruppe anzuschließen. Sie wurde als Interessengruppe durch einen im internationalen Geschäft sehr erfahrenen und unternehmerisch erfolgreichen Großanleger aus Österreich initiiert.
Das war auch ein bedeutsames Thema in den Video-Conference Jour Fixes der Aimondo-Protagonisten mit den Anlegern, die teilweise durch die Behördenmaßnahmen in Schwierigkeiten gerieten, weil ihre Planungen dadurch konterkariert wurden, dass es die leitende Ermittlerin nach eigenem Bekunden nicht als ihre Aufgabe ansieht, die Interessen der Anleger zu wahren.3 Diese Grundeinstellung und noch mehr ließen die Behörden unbekümmert an der von einem Amtsgericht in Dresden beschlossenen Kontensperrung festhalten. Da das Einfrieren der Konten viel länger als gemeinhin nötig aufrechterhalten wurde4, ist der Vermögensarrest nicht mehr verhältnismäßig und damit rechtswidrig.
Aber: dabei, Rechtswidrigkeiten im laufenden Verfahren gegen die jeweiligen Landesbediensteten oder Beschwerdekammern rechtswirksam nachzuweisen, stießen selbst Aimondos Top-Anwälte auf unerwartete und unübliche Hindernisse.
Inzwischen hat TTIP, die alleinige Gesellschafterin der ehemaligen Aimondo GmbH (heute WWSE Technologies GmbH), eine Reißleine ziehen müssen.
Aus diesen Gründen trat die Geschäftsführung der ehem. Aimondo GmbH zurück. TTIP stellte daraufhin in der Konsequenz Anfang Mai 2024 einen Insolvenzantrag für die Aimondo GmbH.5 Dieses wurde ausführlich diskutiert. Und zwar insbesondere vor dem Hintergrund, dass dieser Vorgang die Aimondo AG und deren Tochtergesellschaften nicht mehr betrifft. Allein die TTIP Ltd. ist als Gesellschafterin durch den Vermögensverlust maximal betroffen. Den Anleihegläubigern hingegen wird damit eine pragmatische Perspektive eröffnet. Denn mit diesem Schritt müssen die Ermittlungsbehörden die beschlagnahmten Gelder der Aimondo GmbH einem Insolvenzverwalter übergeben, der diese zur Ausschüttung an die Anleiheinhaber bringen wird.
Der positive Aspekt dabei: Die massive Schädigung dieser Personengruppe durch die juristische Bürokratie hat zumindest für diese Anleger durch diese Maßnahme des Direktors der TTIP ein Ende. Denn das Insolvenzmanagement hat i.d.R. Vorrang.
Dennoch ist das ist einem Start-Up natürlich nicht zuträglich. Kommentare in Foren, Medien und Werbung um Mandanten von Anwälten im Internet verstärken den Schaden. Dieser reicht – wenn er eines Tages jeweils nach dem Verursacherprinzip auf der Grundlage testierter Wertgutachten beziffert wird – weit in einen dreistelligen Millionenbetrag.
Das hätten die Behördenvertreter bereits seit dem frühen April des Jahres 2021 wissen müssen, wenn man denn die im Beisein deutscher Ermittler durchgeführte Befragung eines Schweizer Wirtschaftsprüfers zu den Akten genommen und nicht unter Missachtung des § 160 bis zum Februar 2024 „vergessen“ hätte. Dies ist aus unerfindlichen Gründen aber nicht geschehen, obwohl dies zur absoluten Basisarbeit einer ermittelnden Behörde gehört.
In diesem Gutachten stand bereits damals, was den Ermittlern auch spätestens seit dieser Zeit bekannt sein musste, dass das Unternehmen
– ein valides Produkt für den E-Commerce hatte, dass es
– am Markt erfolgreich tätig ist und dass es
– perspektivisch einen erheblichen Wert hatte.
(gemäß eines nach den Richtlinien des Instituts der deutschen Wirtschaftsprüfer [IDW] erstellten Gutachtens [274m CHF]).
Die Staatsanwältin, die die Ermittlungen leitet, gab einem Anwalt, die verblüffende Auskunft, dass sie diese Gutachten inhaltlich nicht kenne, sie diese jedoch ohnehin „nicht annehme“. Nun, der 1. April war schon vorbei … diese „Weigerung“ ist ein verfahrensseitiger Fauxpas allererster Ordnung.
All´diese Tatsachen bildeten einen „highlight-artigen“ Ausschnitt der Diskussionen unter den Anlegern.
Aber: „Aimondo never sleeps“:
Um das Produktkonzept der Künstlichen Intelligenz für den Online-Handel nun erfolgreich auch global weiterhin vorzustellen und zu entwickeln, werden ab sofort alternative Wege gesucht und in kleinen Kreisen mit Anlegern erörtert.
Das dient auch dazu, den nach wie vor bestehenden technischen Vorsprung weiter auszubauen. Aimondo wurde mit der effizienten Kraft eines kleinen Teams6 weiterentwickelt. Belastbare Daten7 und Fakten deuten darauf hin, dass sich Aimondo mit der KI-Basis im E-Commerce nun aus der Senke des „Hockeysticks“8 an der Schwelle zum geradlinigen Wachstumspfad verorten kann. Auch dieser Aspekt wurde hinreichend diskutiert, beleuchtet und als weit überwiegend wahrscheinlich eingestuft.
Aimondo war wegen der Fesseln durch die deutschen Behörden9 von den bereits überfälligen Internationalisierungs-, Umsatz-, Wert- und Ertragserfolgen abgeschnürt.
Das soll sich nach den verschobenen Expansions-Begleitmaßnahmen ändern. Dafür werden international Umstrukturierungen mit Priorität auf expansionsorientierte Märkte eingeleitet und der Einfluss der immer noch andauernden Ermittlungen auf eine Neuausrichtung minimiert. Zusammen mit den Anlegern, im steten Dialog und unter Begleitung des denk-, erfahrungs- und beziehungsstarken Beirats, der schon 2023 die Tätigkeit aufnahm.
Frei nach Vorbildern wie tripadvisor oder cognigy10 aus Düsseldorf. Zwei Vertreter eines Erfolgszyklus, die der Komponist Richard Wagner auch augenzwinkernd mit „Rheingold“ assoziiert hätte… und auch Aimondo möchte sich mit Ihnen gemeinsam, weg von der „Willküre“ und der „Götterdämmerung“ hin zum „Rheingold“ entwickeln…
Also: „stay tuned“ und kontakten Sie uns aktiv, wenn Sie sich für eine Zukunft engagieren möchten, die im amerikanischen Maßstab Erfolg sucht.
Mit besten Grüßen
Ihr TTIP / Aimondo-Team
1 Begonnen hatten die Ermittlungen, weil man gegen einen ehemaligen Geschäftspartner von Aimondo aus dem Finanzwesen ermittelte. Dieser hatte – so der Verdacht gegen diesen – neben der Investorenpromotion für Aimondo illegale Geschäfte verschiedener Art betrieben. Was man bei Aimondo nicht wusste und nicht wissen konnte. Da mute es schon zynisch an, dass der Innenminister des Landes NRW (Sitz der Ermittlungsbehörde) beispielsweise in der Wahlkampf- und Parteienspende-Affäre um eine möglicherweise kriminell handelnde Rechtsanwaltskanzlei aus Frechen für sich in Anspruch nimmt , der Mann sei untadelig, habe einen religiösen Hintergrund und werde „keinerlei Probleme bereiten“. (https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/luxus-schleuser-spenden-reul-cdu-wahlkampf-100.html)
2 Amtshaftung bedeutet generell, dass der Staat auf Ersatz der Schäden in der Haftung ist, die durch eine schuldhafte Amtspflichtverletzung von Angestellten im öffentlichen Dienst oder Beamten in Ausübung ihrer Tätigkeit verursacht werden. Handelt der Amtsträger vorsätzlich oder grob fahrlässig, kann der Staat ihn allerdings in Regress nehmen. Amtshaftungsansprüche verjähren in der Regel nach 3 Jahren.
3 Wer mehr dazu wissen möchte, kann sich diese dringende Beschwerde unter https://www.aimondo.ag/de/sichere-downloads/herunterladen.
5 Im Mai 2024 wurde eine renommierte Anwaltskanzlei mit einem Schwerpunkt auf Insolvenzrecht mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt.
6 Studien belegen, dass die ideale Teamgröße zwischen 5 und 8 Personen liegt
7 Bilanzen sind abrufbar unter www.aimondo.ag. Diese gesehen in Verbindung mit Konkurrenzbeobachtung, Kundenergebnissen und der allgemeinen KI-Entwicklung in Verbindung mit stabilen E-Commerce Vorhersagen
8 Die Hockey Stick-Wachstumskurve ist ein Phänomen, das in der Startup-Welt weit verbreitet ist. Es beschreibt das Wachstum eines Unternehmens, das zunächst flach verläuft, bevor es steil ansteigt und schließlich ein exponentielles Wachstum erreicht. Die Kurve erinnert dabei an einen Hockeyschläger, der flach auf dem Boden liegt und dann steil nach oben zeigt.
9 Diese haben bereits seit 2021 auch die Schweizer Justiz mithilfe eine von inhaltlichen Fehlern durchsetzten sowie willkürlich formulierten Rechtshilfeersuchens ebenfalls in ihre Interessen eingebunden. Selbst allfällige Ermittlungskorrekturen wurden nicht bzw. in keinem Falle zeitnah und angemessen wurden übermittelt.
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